Berufliche Rehabilitation
Um einen konsequenten Bezug zu einer Tätigkeit sicherzustellen, wird die Tätigkeit im Einzelnen evaluiert und in einem Tätigkeitsprofil abgebildet. Die derzeitige Belastbarkeit in der potentiellen Tätigkeit wird im Anschluss durch einen Abgleich des Tätigkeitsprofils mit dem Eingangsbefund dargestellt. Auf Basis dieses Eingangsbefundes erfolgt die Therapieplanung und Einteilung des Patienten in eine der u.g. Therapiephasen. Am Ende unserer Behandlung gleichen wir das Tätigkeitsprofil erneut, diesmal mit dem Ausgangsbefund ab.
In den verschiedenen Phasen unserer Behandlung begleiten wir den Patienten sowohl in unserer Einrichtung, als auch an seinem potentiellen Arbeitsplatz:
Arbeitstherapie in unserer Einrichtung
In der Anfangsphase arbeiten wir mit auf die Bewegungsmuster der potenziellen Tätigkeit ausgerichteten Therapiegeräten und -materialien und führen den Patienten so mit kleinen Schritten an die erforderliche Belastbarkeit heran.
In der Zwischenphase arbeiten wir mit Übungsarbeitsplätzen, welche dem potenziellen Arbeitsplatz sehr nahe sind und führen den Patienten an die Vollbelastung heran. Dabei muss die volle Stundenzahl noch nicht zwangsläufig erreicht werden.
Das Führen von Fahrzeugen nahezu jeder Art kann innerhalb der Arbeitstherapie ebenfalls geübt und getestet werden.
Als Unterstützung stellen wir als interdisziplinäre Praxis umfangreiche physiotherapeutische und physikalische Therapien für Patienten während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung bereit.
Arbeitstherapeutische Begleitung am Arbeitsplatz
In der Endphase arbeiten wir mit dem Patienten entweder an seinem potenziellen Arbeitsplatz oder an einem Übungsarbeitsplatz in unserer Einrichtung bis zur vollen Stundenzahl. So kann der Patient die vollschichtige Arbeitsfähigkeit in seiner Tätigkeit erreichen.
Am Arbeitsplatz sind unsere Therapeuten in der Lage, Anpassungen im Bereich Ergonomie und Struktur leidensgerecht vorzunehmen. Wir beschaffen jegliche Hilfsmitteln bis hin zu den passenden Werkzeugen und Maschinen. Dabei erfolgen regelmäßige therapeutische Interventionen und Gespräche mit dem Arbeitgeber und dem Kostenträger.
Nach unserer Erfahrung ist eine arbeitstherapeutische Begleitung erforderlich, wenn:
- eine Wiedereingliederung bereits nach der 3. Woche stagniert oder mindestens einmal abgebrochen wurde
- eine Wiedereingliederung prognostisch länger als 4 Wochen dauern wird
- sich der Patient nicht angemessen motiviert zeigt
- der Arbeitsplatz im Rahmen einer Umsetzung angepasst werden muss
- der Arbeitgeber aktuell die Notwendigkeit einer Arbeitsplatzanpassung oder Wiedereingliederung für den Patienten noch nicht sehen kann
- die Tätigkeit besondere körperliche oder psychische Belastungen beinhaltet